Ausschuss: Für Verlagerung und Erweiterung des Raiffeisenmarktes Reken Bahnhof

Das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Reken ist im Jahr 2008 vom Rat beschlossen worden. Anlässlich der Neuaufstellung des ALDI-Marktes wurde im Jahr 2019 eine 1. Fortschreibung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren beschlossen. Anlass für die nun vorliegende 2. Fortschreibung ist der geplante Neubau des Raiffeisenmarktes in Bahnhof Reken. Die BBE Handelsberatung hat im Auftrag der Gemeinde und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und der IHK Nord Westfalen diese Fortschreibung erstellt.

Vorentwurf eines Lageplans für den neuen Raiffeisenmarkt in Bahnhof Reken, der nach Osten hin auf eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche erweitert werden soll.


Wesentliche Änderungen gegenüber der 1. Fortschreibung ergaben sich durch die aktualisierte Bestandsanalyse und die Vergrößerung des zentralen Versorgungsbereichs im Ortsteil Bahnhof Reken. Dieser wurde nach Osten hin auf die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche erweitert. Im Zuge der 78. Änderung des Flächennutzungsplans, die derzeit erarbeitet wird, soll hier ein Sondergebiet für großflächige Haus- und Gartenmärkte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.500 m² dargestellt werden.

Des Weiteren schlägt der Gutachter vor, den Zentralen Versorgungsbereich ZVB in Bahnhof Reken von einem Nahversorgungszentrum zu einem Nebenzentrum aufzuwerten. Da der ZVB Bahnhof Reken nahezu die vollständige Versorgung des eigenen Ortsteils und darüber hinaus von Klein Reken und Teilen der Hülstener Bevölkerung übernimmt, ist eine derartige Aufstufung gerechtfertigt und auch aus Sicht der Behörden und Träger öffentlicher Belange nachvollziehbar.

Die Einbeziehung des geplanten neuen Raiffeisen-Standorts in den ZVB führt u. a. dazu, dass neben dem Kernsortiment eines Haus- und Gartenmarktes auch zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente in einem größeren Umfang als den im Landesentwicklungsplan festgelegten 10 % der Verkaufsfläche angeboten werden dürfen. Mit der Postagentur, der Lotto-Annahmestelle, dem Getränkevertrieb, der Annahme/Ausgabe für eine chemische Reinigung und weiteren Geschäftsfeldern übernimmt der Raiffeisen-Markt bereits heute Grundversorgungsaufgaben, die den zentralen Versorgungsbereichen oder Nahversorgungsstandorten vorbehalten sind.

Der Entwurf der erarbeiteten 2. Fortschreibung soll nunmehr die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchlaufen. Dazu werden die Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgelegt und parallel dazu im Internet bereitgestellt.

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses PUBA am 23. Mai nach weiteren Erläuterungen durch den Bauamtsmitarbeiter Wolfgang Kemper: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Entwurf der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Reken und die Auswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des Raiffeisen-Marktes (Stand: Mai 2022) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes die Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. (bv/hh)

25.05.2022