Was erledige ich wo

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Mahnwesen und Vollstreckung

Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Beiträge etc. -, werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Sofern dann immer noch nicht gezahlt wurde, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Bei einer Vollstreckung werden zusätzliche Kosten erhoben!
Sollten Sie privatrechtliche Forderungen - z. B. Miete, Verkaufserlöse etc. - zu bezahlen haben, erhalten Sie eine Erinnerung, ohne dass Gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, wird Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht. 
Sie haben fristgerecht gezahlt aber dennoch eine Mahnung erhalten: Überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Gemeindekasse Reken benötigt unbedingt das Kassenzeichen, dass Ihnen im Bescheid oder in der Rechnung mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde. Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.
Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert?
Für wiederkehrende Forderungen - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten etc. - können Sie der Gemeindekasse Reken eine Einzugsermächtigung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann haben Sie den Vorteil, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrem Kreditinstitut - Bank oder Sparkasse - laufen zu müssen. Außerdem sind Mahngebühren und Säumniszuschläge für Sie kein Thema mehr. Die Gemeindekasse bucht die Beträge termingerecht zur Fälligkeit von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil des automatisierten Einzugs sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelanweisungen oder Dauerauftrag. 
Welches Risiko tragen Sie? Sie haben gar keines! Können Sie einen Lastschrifteinzug auf Ihrem Kontoauszug nicht nachvollziehen, widersprechen Sie der Buchung innerhalb von acht Wocheen ab dem Belastungsdatum bei Ihrem kontoführenden Institut. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben.

Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Gemeindekasse Reken oder rufen Sie uns an.

Formularhinweise: