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Sterbefallbeurkundungen

Ein Sterbefall muss dem Standesamt mitgeteilt werden, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Ist der Tod im Krankenhaus oder in einer Anstalt eingetreten, kümmert sich die Verwaltung dieser Einrichtung um die Meldung. Die Meldung ist am nächsten Werktag zu erstatten.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestattungsunternehmer vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zur Leichenhalle, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.
Bedenken Sie bitte, dass eine Sterbeurkunde nur von dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, ausgestellt werden kann.

Notwendige Unterlagen:

  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Familienstammbuch (Geburts- und ggf. Heiratsurkunde)

Allgemeine Gebühreninformation:

Sterbeurkunde (erste Ausfertigung) 10,00 €
Sterbeurkunde (jede weitere Ausfertigung) 5,00 €