30.05.2022

Bekämpfung Eichenprozessionsspinner

Bereits vor Einsetzen des gefährlichen Raupenstadiums des Eichenprozessionsspinners hat die Gemeinde Reken zu deren Bekämpfung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Mittels Hubsteiger wurden ca. 150 Bäume in besonders schützenswerten Bereichen, wie Schulen, Freibad, Zuwegung Freizeitanlagen, Skateranlage, Matchspielplatz und DRK-Kindergarten im Ortsteil Bahnhof Reken mittels Bioziden besprüht. Dieses Fraßgift ist bei Menschen, Pflanzen und Wirbeltieren vollkommen schadlos und wirkt ausschließlich gegen alle frei fressenden Raupen. Bereits im vergangenen Jahr waren Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes damit beschäftigt ca. 200 Meisenkästen und Insektenhotels anzubringen. Zusätzlich hat ein Rekener Unternehmen in den Freizeit- und auf allen Sportanlagen die Eichen mit Nematoden als biologische Alternative zu den bisher eingesetzen Bioziden besprüht. Als weitere Maßnahme wurden an gefährdeten Stellen ca. 100 sogenannten EPS-Fallen angebracht. Diese Baumringe sollen die Raupen auf ihrem Weg am Stamm entlang in einen Auffangbeutel geleiten aus dem sie nicht mehr entweichen können. Nachteil der Fallen ist jedoch, dass diese nicht in den Baumkronen befestigt werden können.

Bei akutem Befall in besonders gefährdeten Bereichen, Spielplätze, innerörtliche Wohnbebauung, werden diese passiven Maßnahmen unterstützt und begleitet von zwei Dienstleistungsbetrieben, die die EPS-Gespinstnester absaugen. An manchen Stellen muss das Absaugen mehrfach wiederholt werden.

Als Flächengemeinde können Beseitigungsmaßnahmen dieser Art in den Außenbereichen nur bei besonderer Gefährdungslage und ausschließlich auf gemeindeeigenen Flächen getroffen werden. Waldbereiche werden aufgrund der Großflächigkeit nicht behandelt. Trotz sorgfältiger Kontrollen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Eichen Nester des Eichenprozessionsspinners vorhanden sind. Bei vorliegender Kenntnis werden Warnhinweise an den befallenen Eichen angebracht.

Besucher werden daher gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen. Auch das Betreten der zuvor genannten Orte geschieht daher in eigener Verantwortung.

All diese Maßnahmen finden ausnahmslos im öffentlichen Bereich statt. Für befallene Eichen auf Privatbesitz ist der/die jeweilige Eigentümer*in bzw. Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Meldungen über Raupenbefall richten 

Herrn Mäkkes Schindler 02864/944-032
Herrn Daniel Edeler 02864/944-034