01.09.2022

Hundehalter sollten sich schnell melden!

Insgesamt 2.009 Hunde sind derzeit im Gemeindegebiet Reken gemeldet. Da jedoch davon auszugehen ist, dass der tatsächlich vorhandene Hundebestand in Reken deutlich höher ist und für eine Vielzahl von Hunden keine Steuern gezahlt werden, ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit erklärtes Ziel, möglichst alle in Reken gehaltenen Hunde zu erfassen. Daher wird ab dem 05.09.2022 bis ca. Mitte November der tatsächliche Hundebestand im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Der Rat der Gemeinde Reken hat in seiner Sitzung am 20.12.2021 die Verwaltung beauftragt die Hundebestandsaufnahme mit Hilfe einer Firma durchzuführen.
Die Hundebestandsaufnahme erfolgt durch das Unternehmen Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid 19 Pandemie werden selbstverständlich eingehalten
Der Hundesteuerpflicht unterliegen alle Personen, die sich privat oder geschäftlich einen Hund halten. Zu entrichten ist die Hundesteuer generell an die Kommune, in welcher die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter seinen Hautwohnsitz angemeldet hat. Ein Anmeldeformular steht im Internet unter www.reken.de/Bürgerservice/Rathaus-online/Formular-Service/ zum Download bereit.
Alle Hundehalter sind zur Anmeldung Ihrer Hunde verpflichtet. Falls Hunde nicht angemeldet werden, muss mit rückwirkender Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld gerechnet werden.
Für Fragen steht die Abteilung Kämmerei/ Steueramt der Gemeinde Reken per E-Mail an a.hunger@reken.de oder telefonisch unter 02864 944 207 zur Verfügung.