Rat ändert Bebauungspläne Velener Straße I+II

Im Laufe seines Treffens vom 28. September hat der Gemeinderat einstimmig wortgleiche und vereinfachte 1. Änderungen der Bebauungspläne "Velener Straße I+II" im Ortsteil Groß Reken gefasst, konkret die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse, die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie die Beschlüsse zur Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen.

Der Sachverhalt: Der Bebauungspläne "Velener Straße I+II" sind seit dem 20.12.2020 bzw. 29.09.2021 in Kraft. Die notwendigen Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde und der Ver- und Entsorger sind nahezu abgeschlossen. Vor dem Hintergrund einer flächensparenden und ressourcenschonenden Bauweise sind in den Baugebieten Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Auch die enormen Kostensteigerungen im Bausektor tragen dazu bei, dass der Wunsch besteht nach einer flächensparenden Bauweise, die gut und dem dörflichen Charakter entsprechend z. B. durch eine Doppelhausbebauung auf kleineren Grundstücken erreicht werden kann.

Nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Versickerung unbelasteten Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone zwingend vorgeschrieben. Die bautechnischen Vorschriften für die Versickerung sehen dafür bei Mulden etc. bestimmte Abstände zu Nachbargrenzen vor, die auf Doppelhausgrundstücken allerdings kaum bis gar nicht eingehalten werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde in Gesprächen mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW) und dem Kreis Borken, Untere Wasserbehörde, eine weitere Versickerungsmöglichkeit über Rigolen mit der Maßgabe, dass Zufahrten und Stellplätze in Rasenfugenpflaster, Rasengitterstein etc. zu errichten, Steingärten unzulässig sind und Flachdächer zu begrünen sind, erreichen können.

Um diese Möglichkeit umsetzen zu können ist die vereinfachte Änderung der Bebauungspläne notwendig. Mit den Aufstellungsbeschlüssen und den Beschlüssen zu den Beteiligungsverfahren können dazu die ersten Schritte unternommen werden. Die Vergabe der geplanten Grundstücke soll im Winter 2022/23 erfolgen. (bv/hh)

Alle Informationen inklusive u.a. der Bewerbungsformulare für die Baugebiete Velener Straße I+II sind im Internet erhältlich: Wohnbaugrundstücke / Reken


04.10.2022