HFA empfiehlt: Gemeinde soll Mieten bis Ende 2025 fördern

Die Gemeinde Reken hat sich Ende 2021 mit Erfolg um eine Berücksichtigung beim „Sofortprogramm Innenstadt“ beworben. Es handelt es sich um ein Förderprogramm des Landes NRW zur Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in NRW, das helfen soll, bestehende Leerstände in den Ortszentren zu beseitigen und zu verhindern. Als Zentrenmanager für das zunächst bis Ende 2023 befristete Sofortprogramm hat die Gemeinde Reken die Ingenieure Dr. Thomas Hackenfort und Dr. Stefan Hochstadt aus Legden gewinnen können. Sie bilden an den Universitäten Bochum und Köln Studierende u.a. der Stadtentwicklung aus, wobei planerische Verfahren zur Wiederbelebung von Zentren und Quartieren eine bedeutende Rolle spielen.

Monetär gefördert werden über das „Sofortprogramm Innenstadt“ diverse Maßnahmen und Vorhaben zur Vermeidung und Verringerung von Ladenlokal-Leerständen in den Ortskernen. Die Akquise von dauerhaften Nachmietern steht dabei eindeutig im Vordergrund. Hierzu beinhaltet das Förderprogramm eine Anschubfinanzierung für Vermieter bei eventuell nötigen technischen Erneuerungen und Verbesserungen in den zur Disposition stehenden Ladenlokalen, die eine Größe von 300 Quadratmetern nicht überschreiten dürfen.

Insbesondere ist für die Gewerbetreibenden ist der Zuschuss zur Nettokaltmiete von Bedeutung, den das Land NRW und die Gemeinde Reken im Rahmen des Förderprojektes bis zum 31. Dezember 2023 übernehmen. Für den Zugang zum Förderprogramm ist es erforderlich, dass der Vermieter eine gegenüber der ortsüblichen Miete um 30 % reduzierte Nettokaltmiete anbietet.

  • Beispiel 2023 - Ladenlokal 100 m²: Ortsübliche Miete 10 Euro/m²
  • Vermieter reduziert Miete um 30 % = 700,- Euro Nettokaltmiete / Monat
  • Land übernimmt 70 % = 490,- Euro
  • Gemeinde übernimmt 10 % = 70,- Euro
  • Mieter zahlt eine geförderte Nettokaltmiete von 140,- Euro
  • • (Beträge sind beispielhaft und dienen der Verdeutlichung der Förderung)

Im Rahmeneiner Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses HFA am vorletzten März-Dienstag hat der Zentrenmanager Stefan Hochstadt über die Tätigkeiten und Entwicklungen in dem Projekt informiert und klar gemacht, dass es sich dabei keinesfalls um eine zeitlich begrenzte und rein bürokratische Angelegenheit handele. Viel wichtiger und intensiver seien die wiederkehrenden Gespräche und die Kontaktherstellung zu und zwischen möglichen Vermietern und interessierten Gewerbetreibenden, Gespräche über Anregungen aus der Bevölkerung, Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Ortskernen, die Durchführung zahlreicher Orts-Workshops, die Begleitung der Studierenden-Aktion „REKENeration“, das Handeln von Unmengen an Telefonaten und Emails, regelmäßige Begehungen sowie Metvertragsvorbereitungen.

All das bringt Stefan Hochstadt auf einen Nenner: „Die sinnvolle Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel ist kein Selbstläufer. Die Bedingungen und die widerläufigen Interessen und Positionen machen es aufwändig, das Geld zuwendungskonform zu verausgaben. Der in Reken entwickelte Ansatz der sehr stark auf die Mobilisierung der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen setzenden Strategie erweist sich als richtig und sollte fortgesetzt werden. Die regionale Einbindung und der regionale Austausch könnten hier hilfreich sein. Die Rollen der Wirtschaftsförderung, der integrierten Ansprache, der Mobilisierung und Aktivierung der verschiedenen Akteure funktionieren über Förderung, sind strukturelle Daueraufgaben und anhaltende Erfolge nur über zeitlich begrenzte Programme hinaus zu erzielen.“

Die zurzeit aktuell 8 im Gespräch befindlichen Geschäftsmodelle, die sich in 2023 noch ansiedeln könnten oder bereits haben (Postfiliale Groß Reken, Frisör Klein Reken) müssen sich am Markt zunächst durchsetzen und bewähren. Die Gemeinde Reken steht zu ihrer Verantwortung, dass den hier lebenden Menschen eine funktionierende Nahversorgung zur Verfügung steht. Deshalb schlägt die Verwaltung vor - sollte das Land die Förderung im Rahmen des "Sofortprogramms Innenstadt" nicht über den 31. Dezember 2023 verlängern - dass die Gemeinde Reken den Zuschuss zur Nettokaltmiete (Landes- und Gemeindeanteil) für eine Mietzeit von maximal zwei Jahren übernimmt.

Diese Anschlussförderung der Gemeinde Reken können die Gewerbetreibenden in Anspruch nehmen, die im Jahr 2023 über das „Sofortprogramm Innenstadt“ eine Förderung erhalten haben, und deren Vermieter die o.g. Bedingungen auch weiterhin gewähren. „Ziel dieser Unterstützung ist es, den Gewerbetreibenden die nötige Zeit zu geben, ihre Angebote auf den lokalen Bedarf auszurichten und damit ihr Geschäft dauerhaft in Reken zu sichern“, unterstreicht Bürgermeister Manuel Deitert. (bv/hh)

Die Mitglieder des HFA fassen daraufhin einstimmig folgenden Beschluussvorschlag an den Gemeinderat für dessen Sitzung am 20. April: Der Gemeinderat beschließt für den Fall, dass keine Landesförderung für das „Sofortprogramm Innenstadt“ über den 31.12.2023 hinaus möglich ist, die entstehende Finanzierungslücke für die im Jahr 2023 über das „Sofortprogramm Innenstadt“ neu angesiedelten Gewerbetreibenden für maximal zwei Jahre zu übernehmen. Insgesamt steht hierfür ein Budget in Höhe von jeweils 30.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung.

23.03.2023