Kfz.-Schein (Anschriftenänderung)
Bei Verlegung des Wohnsitzes, sind Sie verpflichtet, die neuen Angaben in Ihrem Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Für Kraftfahrzeugscheine ist im Allgemeinen der Kreis Borken zuständig. Anschriftenänderungen im Fahrzeugschein können Sie aber auch im Bürgerinformationsbüro der Gemeinde Reken vornehmen lassen. Einen neuen Kfz.-Schein erhalten Sie hier jedoch nicht.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- den Fahrzeugschein
Weitere Informationen im Internet:
Allgemeine Gebühreninformation:
Anschriftenänderung = 10,80 €