Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über den Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz - (OBG)
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen