Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt.
Mit der Wahlbenachrichtigung sind alle Wahlberechtigten darüber informiert worden, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Alternativ besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern gegen Vorlage der Wahlberechtigung oder des Personalausweises unmittelbar ausgehändigt. Sie müssen diese nicht im Vorfeld beantragen. Es kann dann sogar auch direkt an Ort und Stelle gewählt werden.
Das Briefwahlbüro im Bürgerbüro ist zu folgenden Sonderzeiten zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros geöffnet:
Freitag, 14.02.2025, 08:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 15.02.2025, 08:00 - 14:00 Uhr
Sonntag, 16.02.2025, 10:00 - 14:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025, 08:00 - 15:00 Uhr
Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen sollten möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Wahlbüro (Bürgerbüro) der Gemeindeverwaltung abgegeben oder am Haupteingang des Rathauses rund um die Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden. Denn nur, wenn der rote Wahlbrief am Sonntag, 18:00 Uhr, bei den zuständigen Stellen vorliegt, kann dieser bei der Stimmauszählung berücksichtigt werden.
Hinweis: Bei glaubhafter Versicherung des/der Wahlberechtigten, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er/sie ihn verloren hat, kann ihm/ihr am Samstag, 22.02.2025, in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) ein neuer Wahlschein erteilt werden.
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