Bundestagswahl 2025Beantragung von Briefwahlunterlagen Mit der Wahlbenachrichtigung werden im Januar alle Wahlberechtigten darüber informiert, in welchem Wahllokal sie am 23. Februar ihre Stimme abgeben können. Die Wahlbenachrichtigung enthält darüber hinaus auch die Informationen, wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Für eine möglichst bequeme Beantragung enthalten die Wahlbenachrichtigungen einen aufgedruckten personalisierten QR-Code, der abgescannt werden kann und bereits die notwendigen persönlichen Angaben enthält. Auch das Online-Portal auf der Internetseite der Gemeinde Reken ist mit dem Versand der Wahlbenachrichtigung freigeschaltet. Beantragt man die Wahlunterlagen per formloser E-Mail (zu richten an das Wahlamt der Gemeinde Reken), so sind der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Anschrift zu nennen. Genutzt werden kann aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck, der dann ausgefüllt dem Wahlamt zugeschickt werden muss. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss darauf achten, dass diese Person auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben hat. Die Wahlberechtigten sollten bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl die Postlaufzeiten im Auge haben. Denn durch den vorgezogenen Wahltermin gibt es einen kürzeren Zeitraum, in dem die Briefwahl stattfinden kann. Vor diesem Hintergrund wird bereits jetzt auf die Möglichkeit der sogenannten Briefwahl „vor Ort“ hingewiesen. Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern auf Wunsch unmittelbar persönlich ausgehändigt. Es kann dann sogar auch direkt an Ort und Stelle gewählt werden. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Sonderzeiten zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro geöffnet: Freitag, 07.02.2025 08:00 - 18:00 Uhr (im RekenForum - Eingang RekenForum nutzen) Samstag, 08.02.2025 08:00 - 14:00 Uhr (im RekenForum - Eingang RekenForum nutzen) Sonntag, 09.02.2025 10:00 - 14:00 Uhr (im RekenForum - Eingang RekenForum nutzen) Freitag, 14.02.2025, 08:00 - 18:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) Samstag, 15.02.2025, 08:00 - 14:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) Sonntag, 16.02.2025, 10:00 - 14:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) Freitag, 21.02.2025, 08:00 - 15:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) Bei glaubhafter Versicherung des/der Wahlberechtigten, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er/sie ihn verloren hat, kann ihm/ihr am Samstag, 22.02.2025, in der Zeit von 08:00 - 12:00 Uhr (im Bürgerbüro - Haupteingang Rathaus) ein neuer Wahlschein erteilt werden. Außerdem werden alle Briefwählerinnen und Briefwähler auf folgende Besonderheit aufmerksam gemacht: Die Briefwählerinnen und Briefwähler müssen sich darauf einstellen, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl versendet werden, auch wenn sie ihren Antrag bereits früher gestellt haben. Grund dafür ist, dass wahrscheinlich erst Ende Januar abschließend bekannt wird, welche Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen. Erst danach kann der Druck der Stimmzettel beginnen und die Stimmzettel können an die Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten dann möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Wahlbüro der Gemeindeverwaltung abgegeben oder dort in den Briefkasten eingeworfen werden. Denn wichtig ist, dass der rote Wahlbrief am Sonntag, 18:00 Uhr, bei den zuständigen Stellen vorliegen muss, um bei der Stimmauszählung berücksichtigt zu werden. |
15.01.2025 |