Rat und Ausschüsse
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt, die durch den Rat und den Bürgermeister vertreten wird. Dies ist ausdrücklich in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 40) festgelegt worden. Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium in der Gemeinde Reken. Er ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Abgesehen von den Aufgaben, die dem Bürgermeister durch die Gemeindeordnung oder andere gesetzliche Bestimmungen übertragen sind, kann der Rat bestimmte Entscheidungen auf seine Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl einer Gemeinde. Der Rat der Gemeinde Reken besteht aus 28 Mitgliedern.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Hauptsatzung vom 05.03.2021
Entschädigungsverordnung NRW
Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse
Zuständigkeitsordnung