Gemeindeplanung
Unter Gemeindeplanung versteht man die vorausschauende Gestaltung und Entwicklung des Gebietes einer Gemeinde. Sie stellt üblicherweise die unterste Ebene innerhalb des Stufenbaus der Raumplanung dar, welche von öffentlichen Stellen (Europäische Union, Bund, Länder, Körperschaften auf regionaler Ebene wie Regionalverbände, Kreise oder Bezirke, Gemeinden) durchgeführt wird.
Im Rahmen der Gemeindeplanung sollen Ziele für die räumliche Entwicklung z. B. betreffend Bebauung, Landschaft oder Verkehr definiert werden, die durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Hierfür stehen u. a. die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung, in denen z. B. die Nutzung von Flächen (Flächennutzungsplan, innerhalb des Gemeindegebietes festgelegt wird oder das Maß und die Gestalt der zukünftigen Bebauung (Bebauungsplan). Neben diesen Ordnungsinstrumenten sind allerdings auch Entwicklungsinstrumente wie z. B. Förderungen bestimmter Nutzungen (Nahversorgung), Investitionen etc. als Maßnahmen der Gemeindeplanung möglich.
Im Rahmen der Gemeindeplanung sollen Ziele für die räumliche Entwicklung z. B. betreffend Bebauung, Landschaft oder Verkehr definiert werden, die durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Hierfür stehen u. a. die Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung, in denen z. B. die Nutzung von Flächen (Flächennutzungsplan, innerhalb des Gemeindegebietes festgelegt wird oder das Maß und die Gestalt der zukünftigen Bebauung (Bebauungsplan). Neben diesen Ordnungsinstrumenten sind allerdings auch Entwicklungsinstrumente wie z. B. Förderungen bestimmter Nutzungen (Nahversorgung), Investitionen etc. als Maßnahmen der Gemeindeplanung möglich.