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Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 8 Abs. 1 [BauO NRW] der Genehmigung durch den Kreis Borken. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der [BauO NRW] oder den aufgrund der [BauO NRW] erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängert werden. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Hinweis: Statt einer (bzgl. Recht / Kosten) aufwändigen Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend, um privat- oder steuerrechtliche Vorteile (z.B. Darlehen oder Abschreibungen) zu nutzen. Dazu benötigen Sie u.a. die Wohnungseigentumsbescheinigung (Abgeschlossenheitsbescheinigung).

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis
  • Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte (Original nicht älter als 6 Monate zu beziehen für das Kataster- und Vermessungsamt des Kreises Borken)
  • Bauzeichnungen nach § 4 [BauPrüfVO] der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind

Die Unterlagen sind nach §17 BauPrüfVO in 4-facher Ausfertigung vorzulegen.

Weitere Informationen im Internet: