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Kanalisation/Kläranlagen

Die Gemeinde betreibt in ihrem Gebiet die unschädliche Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) als öffentliche Aufgabe. Zur Erfüllung dieses Zweckes sind und werden Abwasseranlagen hergestellt, die ein einheitliches System bilden und von der Gemeinde als öffentliche Einrichtung im Trennverfahren (für Schmutzwasser und Niederschlagswasser) und im Mischverfahren (zur gemeinsamen Aufnahme von Schmutz- und Niederschlagswasser) betrieben und unterhalten werden. Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Erneuerung bestimmt die Gemeinde.
Zu den Abwasseranlagen gehören auch Gräben sowie Anlagen und Einrichtungen, die nicht von der Gemeinde selbst sondern von Dritten (z.B. Entwässerungsverbänden) hergestellt und unterhalten werden, wenn die Gemeinde sich ihrer zur Durchführung der Grundstücksentwässerung bedient und zu den Kosten ihrer Unterhaltung beiträgt. 
Zu den Abwasseranlagen gehören ferner die Grundstücksanschlussleitungen, nicht jedoch die auf dem Grundstück herzustellenden Entwässerungsanlagen einschließlich des Prüfschachtes.

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen im Internet: