Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien und Grundstücken des privaten Sektors im Gemeindegebiet Reken

Die Gemeinde Reken verfolgt schon lange das Ziel den Erwerb von erstmaligen und sozialverträglichen Wohneigentum zu ermöglichen. Es werden daher bedarfsgerechte Wohnbaugebiete entwickelt. Gleichzeitig hat die Gemeinde Reken auch ein hohes Interesse daran, dass bebaubare aber aktuell unbebaute Wohnbaugrundstücke und Bestands-immobilien im Wege eines aktiven Leerstandsmanagements bebaut bzw. dauerhaft genutzt werden.

Aus diesem Grund fördert die Gemeinde Reken erstmalig den Erwerb einer Wohnimmobilie oder eines Wohnbaugrundstückes jeweils zur Selbstnutzung in der geschlossenen Ortslage von Reken.

Wesentliche Bedingungen sind:

  • Antragstellung ist bis zum 30.06.2025 für Erwerbsvorgänge vom 01.01. - 31.12.2024 (Richtlinie vom 21.06.2022) sowie gem. der Richtlinie vom 12.11.2024 bis zum 30.06.2026 für Erwerbsvorgänge vom 01.01. - 31.12.2025 und bis zum 30.06.2027 für Erwerbsvorgänge vom 01.01. - 31.12.2026 möglich.
  • Die Fördersumme beträgt max. 15.000 Euro
  • Erfüllung der Zuteilungskriterien (Link: Zuteilungskriterien)
  • Noch kein Erhalt einer Förderung/Grundstück durch die Gemeinde
  • Verpflichtung zur Bebauung bzw. Wohnsitznahme innerhalb von 3 Jahren
  • Verpflichtung zur Eigennutzung über 15 Jahre

Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen von noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Im Zweifel entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der vollständig eingereichten Förderanträge.

Weitere detaillierte Informationen sind der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Gemeinde Reken zur Schaffung von angemessenen Wohneigentum vom 21.06.2022 für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2024 sowie der verlängerten Richtlinie vom 12.11.2024 für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2026 zu entnehmen.

Einen Antrag können Sie mit folgendem Formular stellen: Antragsformular. Eine abschließende Bearbeitung ist nur bei Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Ausfertigung und der Einreichung der erforderlichen Anlagen möglich.