Digitales Anmeldeverfahren für Grundschulen

Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist ab dem 01. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Das bedeutet, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, ab dem Schuljahr 2026/27 schulpflichtig sind.

Jüngere Kinder, die in Ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall ist ein formloser Antrag an die Schulleitung der gewünschten Grundschule zu richten. Dies ist ohne Startcode während der regulären Bewerbungsphase über www.schulbewerbung.de möglich. Die Schulleitung entscheidet dann unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens über die Aufnahme des Kindes.

Das Gebiet der Gemeinde Reken ist in Schulbezirke eingeteilt. Daher melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind an der Grundschule ihres Schulbezirks an.

In diesem Erklärvideo erfahren Sie, welche Schritte für die erste Anmeldung bei schulbewerbung.de notwendig sind.


Schulbewerbung.de

FAQ zum digitalen Anmeldeverfahren

Was ist die bund.ID?

Die bund.ID stammt vom Bundesministerium für Inneres und Heimat und ist ein zentrales Bürgerkonto, das für zunehmend mehr Dienstleistungen der Behörden in sämtlichen Lebensbereichen genutzt werden kann (z.B. die Beantragung eines iPad-Zuschusses, Erstattung von Schülerfahrtkosten, Festsetzung und Überprüfung von Kita-Elternbeiträgen, digitaler Bauantrag oder die An- und Abmeldung zur Hundesteuer).


Brauche ich meinen Ausweis für die Registrierung mit bund.ID?

Nein. Für die Registrierung und Anmeldung mit bund.ID ist kein Online-Ausweis notwendig. Nachdem Sie zu bund.ID weitergeleitet wurden, können Sie neben der Kontoerstellung mit dem Online-Ausweis weiter unten u.a. auch die Kontoerstellung mit Benutzername und Passwort auswählen. Hierfür brauchen Sie lediglich Ihre E-Mail-Adresse.


Muss ich das bund.ID-Konto für mich oder für mein Kind erstellen?

Das bund.ID-Konto muss von einer volljährigen erziehungsberechtigten Person erstellt werden. Die anschließende Kontoerstellung in schulbewerbung.de ist dann für das zukünftige Schulkind.

Mir wird angezeigt, dass es zu meiner E-Mailadresse bereits ein bund.ID-Konto gibt. Ich kenne mein Passwort aber nicht mehr. Was kann ich jetzt machen?

Es kann sein, dass in der Vergangenheit bereits für die Beantragung einer anderen Dienstleistung ein bund.ID-Konto erstellt wurde. Im Anmeldefeld können Sie auf „Passwort vergessen?“ klicken und ein neues Passwort festlegen.

Bei der Eingabe meiner persönlichen Daten in bund.ID wird mir die Fehlermeldung "Das Feld enthält ungültige Zeichen" angezeigt. Woran liegt das?

Falls Sie beim Ausfüllen der Felder die automatische Wortvervollständigung Ihrer Tastatur nutzen, kann es ein, dass am Ende des Wortes ein Leerzeichen steht. Dieses Leerzeichen muss entfernt werden.

Ich habe keinen Verifizierungscode von bund.ID erhalten. Woran liegt das?

Um den Verifizierungscode per E-Mail zu erhalten, müssen Sie auf „Jetzt Verifizierungscode erhalten“ klicken. Erst dann wird eine E-Mail von bund.ID an Sie verschickt. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Die im Startcode hinterlegten Daten sind falsch. An wen kann ich mich wenden?

Sollten die im Startcode hinterlegten Daten falsch sein, bitten wir um eine kurze Mail an schulverwaltung@reken.de. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung des alleinigen Sorgerechts) bei. Die Daten werden anschließend in schulbewerbung.de geändert.

Ich ziehe im Laufe des Jahres um. Was ist zu beachten?

Bitte hinterlegen Sie die Adresse, an der Sie voraussichtlich Ende März 2026 wohnen werden. Sollten Sie von einer anderen Kommune einen Startcodezettel erhalten haben, können Sie diesen auch für die Schulanmeldung in Reken verwenden. Andernfalls funktioniert die Registrierung auch ohne Startcode.

Ich habe schon mal für ein Geschwisterkind eine Anmeldung über schulbewerbung.de gemacht bzw. möchte Zwillinge anmelden. Läuft die Registrierung genauso ab?

Falls Sie in den vergangenen Jahren oder für ein Zwillingskind eine Registrierung in schulbewerbung.de durchgeführt haben, können Sie sich zu Beginn mit Ihrem bund.ID-Konto bei schulbewerbung.de einloggen und gelangen automatisch zur Startseite. Das Geschwisterkind können Sie anlegen, indem Sie „Neue Bewerbung“ auswählen und unten auf „Neue Person erfassen“ klicken. Dann können Sie Ihren Startcode scannen und werden durch den Registrierungsprozess geführt.

Wie kann ich meine Anmeldung zurückziehen?

Falls Sie eine Anmeldung zurückziehen wollen, loggen Sie sich bei schulbewerbung.de ein und wählen auf der Startseite den Reiter „Aktive Bewerbungen“ aus. Hier können Sie Ihre Bewerbung auswählen und ganz unten in den Bewerbungsdetails die Bewerbung zurückziehen.

Ich möchte mein Kind an einer Förderschule anmelden. Was muss ich tun?

Falls Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, ist zunächst eine Anmeldung an einer Rekener Grundschule über schulbewerbung.de notwendig. Von der Grundschule wird dann das sogenannte AO-SF-Verfahren eingeleitet, bei dem überprüft wird, ob Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat und eine Förderschule besucht werden sollte. Bei Fragen zum AO-SF-Verfahren wenden Sie sich an die Schulleitung oder das Schulamt des Kreises Borken.

Ich möchte mein Kind nicht an einer Grundschule in meinem Schulbezirk anmelden. Was ist zu tun?

Bitte melden Sie Ihr Kind zunächst an der Grundschule Ihres Schulbezirks an und geben dort beim Anmeldegespräch an, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind einschulen möchten. Im Rahmen der Aufnahmekapazitäten wird dann im Verfahren geprüft, ob Ihrem Wechselwunsch entsprochen werden kann.