Ausschreibung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann
Das Amt der Schiedsperson für die Gemeinde Reken ist ab dem 01.07.2025 neu zu besetzen. Interessierte Rekener Bürgerinnen und Bürger können sich um die Übernahme des Amtes bewerben.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird gewährt.
Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW folgende Bestimmungen:
- Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt; unter Betreuung steht.
- Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Reken für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Schiedsperson soll nicht sein, wer
- das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
- in dem Schiedsamtsbezirk (Gemeinde Reken) nicht seinen Wohnsitz hat;
- durch sonstige, nicht unter Absatz 2, Nr. 2 des Schiedsamtsgesetzes fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
- Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerbungen werden bis zum 14.03.2025 an die Gemeinde Reken, Ordnungsamt, Kirchstraße 14, 48734 Reken erbeten.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Ansprechpartner: Daniel Edeler, d.edeler@reken.de, 02864 / 944 - 032.