Osterfeuer 2025
Auch im Jahr 2025 dürfen die traditionellen Osterfeuer wieder stattfinden. Diese sind anzumelden. Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten.
Osterfeuer (sog. Brauchtumsfeuer)
Die Gemeinde Reken nimmt anlässlich der anstehenden Osterfeiertage wieder Anmeldungen von Osterfeuerveranstaltungen entgegen. Dabei sind jedoch die Voraussetzungen zur Durchführung dieser sogenannten Brauchtumsfeuer zu beachten. Diese ergeben sich aus dem Merkblatt der Gemeinde Reken.
Nicht zuletzt aus Umwelt- und Tierschutzgründen achtet die Gemeinde Reken verstärkt auf die Einhaltung der Voraussetzungen:
Brauchtumsfeuer sind vor Ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es jedenfalls im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören insbesondere Osterfeuer. Die einzelnen Veranstaltungsorte werden voraussichtlich auf der Internetseite der Gemeinde Reken veröffentlicht.
Die Durchführung nichtöffentlicher „privater“ Osterfeuer ist nicht zulässig.
Anmeldung:
Die Anmeldungen zulässiger Osterfeuer werden unter Angabe der notwendigen Informationen bei Ordnungsamt der Gemeinde Reken angenommen.
Anzeige Osterfeuer und DGSVO 2025 (PDF, 206 kB, 25.04.2025)
Merkblatt Osterfeuer (PDF, 430 kB, 25.04.2025)