Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« unterstützt Projekte zum jungen Engagement
Quelle: Landespresse- und Informationsdienst
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können seit dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engage-ment im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Pro-jekte gestalten“. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW. Das Bewilligungsverfahren erfolgt auch im Jahr 2025 über den Kreis Borken.
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt: „Junge Menschen leisten einen wichtigen Beitrag für das Engagement in Nordrhein-Westfalen. Sie engagieren sich auf vielfältige Weise, initiieren ei-gene Projekte oder übernehmen bereits wichtige Posten im Verein. Diese Leistungen möchten wir würdigen und unterstützen. Das Landes-förderprogramm ‚2.000 x 1.000 für das Engagement‘ ist daher ein wichtiger Baustein von vielen Aktivitäten, die wir dieses Jahr geplant haben, um junge Engagierte zu gewinnen, zu binden und zu stärken.“
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.
Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.
Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Schwerpunktthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“
- Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander oder Orientierung am Prinzip der Gemeinnützigkeit
- Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.12. des Förderjahres (das Projekt darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beginnen)
- Durchführungsort: NRW
- Zuwendungsfähige Ausgaben höher als 1.000 Euro
- Kein Erhalt einer weiteren Förderung
- Zuwendungsberechtigte: Natürliche/ juristische Personen des privaten/ des öffentlichen Rechts (maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger/in pro Jahr)
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der großen positiven Resonanz wurde das ursprünglich bis 2024 geplante Förderprogramm verlängert.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an das Service Center der Landesregierung, Telefon 0211 837-1001.
Förderrichtlinie 2000 x 1000 (PDF, 141 kB, 15.06.2025)