Finanzielle Unterstützung
Sowohl die Rekener Kindertagesstätten und Grundschulen, als auch die weiterführenden Schulen in der Gemeinde Reken bieten im Rahmen der Übermittagsbetreuung die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen an.
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger eines Kindergeldzuschlages, haben die Möglichkeit, die Mahlzeiten Ihres Kindes im Rahmes des Bildungs- und Teilhabepaketes bezuschusst zu bekommen.
Informationen dazu erhalten Sie im Jobcenter der Gemeinde Reken.
Kinder aus Familien, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, haben dennoch die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Das Landesprogramm Alle Kinder essen mit richtet sich an einkommensschwache Familien.
Informationen erhalten Sie im Schulverwaltungsamt der Gemeinde Reken.