Beteiligung an laufenden Bauleitplanverfahren:

A) Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Harrierstraße / Overbergstraße“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß Reken;
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Anstelle des kleinen Wohnhauses soll hier zur Verminderung des Parkdrucks am denkmalgeschützten Haus Uphave und in dessen Umfeld eine kleine Stellplatzanlage mit ca. 7 PKW-Stellplätzen und eine einfassende Grünfläche entstehen. Um dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat die Gemeinde des Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Vom 19. Februar bis zum 20. März 2026 besteht Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern.


B) Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323 „Ferienhauspark Frankenhof“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Bahnhof Reken;
Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nachdem der Ursprungsbebauungsplan vor nunmehr fast 22 Jahren in Kraft getreten ist, passen einige Festsetzungen nicht mehr in die jetzt vorgesehene Umsetzung der Planung. Daher hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans eingeleitet. In der Zeit vom 19. Februar bis 20. März 2026 wird die Öffentlichkeit über die Planung unterrichtet und es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.




Geltende Bauleitpläne


Wasserschutzgebietsverordnungen
im Bereich der Gemeinde Reken


Links zur Seite der Bezirksregierung Münster (Stand: 19.12.2022):

1. Reken-Melchenberg


1.1 Schutzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-melchenberg.pdf

1.2 Übersichtskarte vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf

1.3 Änderungsverordnung vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf


2. Holsterhausen/Üfter Mark

2.1 Schuzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.2 Übersichtskarte vom 22.11.2012

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.3 Änderungsverordnung vom 19.03.2003

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
IKEK 2022

Die Gemeinde Reken hat im Jahr 2021 die Aufstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) in Auftrag gegeben und trat im Mai 2021 in die Konzeptphase ein. Am 28.09.2022 beschloss der Rat das Konzept.

Das Dorfentwicklungsprogramm soll die Kommunen im ländlichen Raum, mit Hilfe einer nachhaltigen und integrierten Gesamtstrategie unterstützen, die sich sowohl auf den Kernort als auch auf die  Ortsteile bezieht, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dauerhaft sichert, Ressourcen schützt und die Biodiversitäterhält. Das IKEK richtet sich an alle Ortsteile und wird zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung und der Basisinfrastruktur beitragen.

Flurbereinigung

19.09.2022 Informationsveranstaltung "Mögliche Flurbereinigung in Reken-Hülsten"


Dokument anzeigen: Stellplatzsatzung
29.09.2021
PDF, 172 kB


08.11.2022